Alle Vergütungssätze für Photovoltaik zum Nachschlagen: die aktuellen Werte, die Halbjahres-Sätze seit 2022, die amtliche Monatstabelle 2012–2022 für Bestandsanlagen und die Jahreswerte zurück bis 2000.
Alle Werte auf dieser Seite werden live aus den gesetzlichen Sätzen und den amtlichen Archivtabellen gerendert — ohne Gewähr; verbindlich ist die offizielle Quelle.
Von 57,40 ct/kWh in der Spitze (2004) auf 7,70 ct heute: Bis 2011 zeigt der Chart Jahresbalken, ab April 2012 läuft die dann monatlich sinkende Reihe als Linie weiter — jeder Wert ist der Satz, der für Anlagen dieses Inbetriebnahme-Zeitraums 20 Jahre fest gilt. Beim Überfahren oder Antippen erscheint der exakte Wert; die Punkte darunter markieren die politischen Weichenstellungen (dieselben, die auch unsere Zubau-Datenstory erzählt) — antippen zeigt, was damals entschieden wurde.
Kleinste Dachanlagen-Klasse (bis 2008: bis 30 kW, ab 2009: bis 10 kWp), ab dem 30.07.2022 Teileinspeisung; 2000–2011 Jahresanfangswerte. Der sichtbare Sprung im Juli 2022 ist die EEG-2023-Anhebung zum Stichtag 30.07.2022 — real, kein Datenfehler; die Linie zeigt für Juli 2022 den bis zum 29.07. gültigen Satz.
Mit dem EEG 2023 (Sätze ab 30. Juli 2022) wurde die Vergütung erstmals seit Langem wieder angehoben und in (der Normalfall: plus Überschuss ins Netz) und geteilt. Maßgeblich ist das Inbetriebnahme-Halbjahr, der Satz bleibt dann 20 Jahre fest — die erste Zeile ist also der aktuelle Stand. Die Werte folgen der gesetzlichen Kette aus §§ 48, 49 und 53 EEG:
| Inbetriebnahme | Teil ≤10 kWp | Teil >10 kWp* | Voll ≤10 kWp | Voll >10 kWp* |
|---|---|---|---|---|
| seit 01.08.2026 (aktuell) | 7,70 | 6,66 | 12,22 | 10,24 |
| 01.02.2026 – 31.07.2026 | 7,78 | 6,73 | 12,34 | 10,35 |
| 01.08.2025 – 31.01.2026 | 7,86 | 6,80 | 12,47 | 10,45 |
| 01.02.2025 – 31.07.2025 | 7,94 | 6,88 | 12,60 | 10,56 |
| 01.08.2024 – 31.01.2025 | 8,03 | 6,95 | 12,73 | 10,68 |
| 01.02.2024 – 31.07.2024 | 8,11 | 7,03 | 12,87 | 10,79 |
| 30.07.2022 – 31.01.2024 | 8,20 | 7,10 | 13,00 | 10,90 |
Alle Werte in ct/kWh, feste Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen. *Satz für den Anlagenteil über 10 kWp (Klasse bis 40 kWp); bei größeren Anlagen ergibt sich daraus ein gewichteter Mischsatz, den der Einspeisevergütungs-Rechner für deine Anlagengröße ausweist. Das EEG senkt die Sätze für neu in Betrieb genommene Anlagen planmäßig um 1 % je Halbjahr, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (§ 49 EEG). Nach geltendem Recht folgt die nächste zum 1. Februar 2027. Vom 30.07.2022 bis zum 31.01.2024 setzte die Absenkung gesetzlich aus, deshalb gilt für diesen Zeitraum eine gemeinsame Zeile. Alle aktuellen Werte mit Stand-Datum stehen auf der Datenstand-Seite.
Zwischen April 2012 und Juli 2022 änderte sich die Vergütung für neue Anlagen meist von Monat zu Monat — überwiegend nach unten, zeitweise stand sie still. Für Bestandsanlagen aus dieser Zeit zählt deshalb der Inbetriebnahme-Monat. Die Tabelle zeigt die feste Einspeisevergütung für Dachanlagen auf Wohngebäuden aus den Archivtabellen der Bundesnetzagentur; eine getrennte (höhere) Volleinspeisungs-Vergütung gab es in dieser Ära noch nicht — es galt ein Satz je Größenklasse.
| Monat | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jan | — | 17,02 | 13,68 | 12,56 | 12,31 | 12,30 | 12,20 | 11,47 | 9,87 | 8,16 | 6,83 |
| Feb | — | 16,64 | 13,55 | 12,53 | 12,31 | 12,30 | 12,20 | 11,35 | 9,72 | 8,04 | 6,73 |
| Mär | — | 16,28 | 13,41 | 12,50 | 12,31 | 12,30 | 12,20 | 11,23 | 9,58 | 7,92 | 6,63 |
| Apr | 19,50 | 15,92 | 13,28 | 12,47 | 12,31 | 12,30 | 12,20 | 11,11 | 9,44 | 7,81 | 6,53 |
| Monat | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jan | — | 16,14 | 12,98 | 12,22 | 11,97 | 11,96 | 11,87 | 11,15 | 9,59 | 7,93 | 6,63 |
| Feb | — | 15,79 | 12,85 | 12,18 | 11,97 | 11,96 | 11,87 | 11,03 | 9,45 | 7,81 | 6,53 |
| Mär | — | 15,44 | 12,72 | 12,15 | 11,97 | 11,96 | 11,87 | 10,92 | 9,31 | 7,70 | 6,44 |
| Apr | 18,50 | 15,10 | 12,60 | 12,12 | 11,97 | 11,96 | 11,87 | 10,81 | 9,18 | 7,59 | 6,34 |
Alle Werte in ct/kWh. Januar bis März 2012 gehören noch zur älteren Vergütungslogik (zu Jahresbeginn 2012: 24,43 ct/kWh). Der Juli-2022-Wert gilt nur für Inbetriebnahmen bis zum 29.07. — zum Stichtag 30.07.2022 hob das EEG 2023 den Satz auf 8,20 ct/kWh an (statt 6,24, Klasse bis 10 kWp); ab da gilt die Halbjahres-Tabelle oben. Wie viel eine Bestandsanlage mit ihrem Satz übers Jahr und über die Laufzeit einnimmt, rechnet der Einspeisevergütungs-Rechner aus.
In den Anfangsjahren des EEG lag die Vergütung um ein Vielfaches höher — in der Spitze bei 57,40 ct/kWh (2004). Die Werte sind Jahresanfangs-Stände für die kleinste Dachanlagen-Klasse; für die exakte Vergütung einer konkreten Altanlage ist der Bescheid bzw. die Abrechnung des Netzbetreibers maßgeblich — aus dieser Zeit gibt es hier bewusst keine Monatswerte.
| Inbetriebnahme (Jahresbeginn) | Vergütung |
|---|---|
| 2000 | 50,62 ct/kWh |
| 2001 | 50,62 ct/kWh |
| 2002 | 48,10 ct/kWh |
| 2003 | 45,70 ct/kWh |
| 2004 | 57,40 ct/kWh |
| 2005 | 54,53 ct/kWh |
| 2006 | 51,80 ct/kWh |
| 2007 | 49,21 ct/kWh |
| 2008 | 46,75 ct/kWh |
| 2009 | 43,01 ct/kWh |
| 2010 | 39,14 ct/kWh |
| 2011 | 28,74 ct/kWh |
Klasse: bis 2008 Dachanlagen bis 30 kW (die 10-kWp-Klasse existierte noch nicht), ab 2009 bis 10 kWp. Quelle: Bundesnetzagentur & Solarenergie-Förderverein (SFV) (gesetzliche EEG-Vergütungssätze) Wie der fallende Satz und der Zubau zusammenhängen, zeigt die PV-Zubau-Datenstory mit dem interaktiven Chart seit 2000.
20 Jahre ab Inbetriebnahme — bei der festen Einspeisevergütung verlängert sich die Zahlung sogar bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Konkret: Eine Anlage, die 2006 in Betrieb ging, wird noch bis zum 31.12.2026 vergütet; Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2005 sind bereits aus der Vergütung gelaufen.
Nach dem Ende der Vergütung läuft die Ersparnis durch unverändert weiter — unser PV-Rechner kalkuliert genau so: Vergütung nur 20 Jahre, danach null, die Eigenverbrauchs-Ersparnis über die gesamte Laufzeit.
Wo keine feste Einspeisevergütung fließt — nach den 20 Jahren, oder falls die geplante Reform die feste Vergütung für Neuanlagen beendet —, bleibt für den Überschuss die Direktvermarktung: Ein Dienstleister verkauft den Strom an der Börse, du erhältst den Marktpreis abzüglich einer Gebühr. Maßstab dafür ist der , den die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen: 2025 lag er bei 4,508 ct/kWh — gegenüber 7,70 ct fester Vergütung und rund 31,1 ct Haushaltsstrompreis. Er liegt strukturell unter dem mittleren Börsenpreis, weil Solarstrom überall zur selben Zeit anfällt und das große Mittagsangebot den Preis genau dann drückt. Wie sich das auf Amortisation und Rendite auswirkt, zeigt der interaktive Renditevergleich im Ratgeber „Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung?".
Quelle: Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) (Monats- und Jahresmarktwerte Solar) Jahresmarktwert 2025, Stand siehe Datenstand-Seite.
Der Einspeisevergütungs-Rechner nennt den Satz für dein Inbetriebnahme-Datum und rechnet aus, wie viel deine Anlage damit schon eingenommen hat und was noch aussteht — ohne Anmeldung, ohne Verkaufsanrufe.
Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme: Der damals gültige Satz bleibt 20 Jahre fest — spätere Absenkungen betreffen nur Anlagen, die danach neu in Betrieb gingen. Für Inbetriebnahmen von April 2012 bis Juli 2022 steht der Satz in der Monatstabelle auf dieser Seite (amtliche Werte der Bundesnetzagentur), ab dem 30. Juli 2022 in der Halbjahres-Tabelle darüber. Wie viel deine Anlage damit über die Laufzeit einnimmt, rechnet der Einspeisevergütungs-Rechner aus. Für Anlagen von vor April 2012 galt eine andere Vergütungslogik mit mehreren Modellen — dort ist der Bescheid bzw. die Abrechnung des Netzbetreibers die verlässliche Quelle, ein pauschaler Tabellenwert wäre Scheingenauigkeit.
20 Jahre ab Inbetriebnahme — bei der festen Einspeisevergütung verlängert sich die Zahlung sogar bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb geht, bleibt über die gesamte Laufzeit fest; die halbjährliche Absenkung betrifft nur Anlagen, die danach neu in Betrieb gehen. Nach dem Ende der Vergütung läuft die Ersparnis durch Eigenverbrauch weiter.
Das EEG senkt die Sätze für neu in Betrieb genommene Anlagen planmäßig um 1 % je Halbjahr, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (§ 49 EEG). Das ist ein fester Fahrplan, kein politischer Einzelbeschluss. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich den höheren Satz für 20 Jahre.
Die EEG-Vergütung endet nach 20 Jahren — das ist schon heute so und hat mit der geplanten Reform nichts zu tun. Danach fließt für eingespeisten Strom ohne neue Vermarktung nichts mehr, die Ersparnis durch Eigenverbrauch läuft aber unverändert weiter. Unser Rechner kalkuliert genau so: Vergütung nur 20 Jahre, Eigenverbrauch über die gesamte Laufzeit. Eine Anlage, die sich vor allem über Eigenverbrauch trägt, ist von diesem Auslaufen kaum abhängig.
Methodik im Detail →Die Bundesregierung hat dazu am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen — ein Gesetz ist er damit noch nicht: Der Bundestag muss noch entscheiden, der Bundesrat ist am Verfahren beteiligt, und die Förderregeln brauchen zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Vorgesehen ist, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 zu beenden; für Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung soll es keine dauerhafte Förderung mehr geben, sondern eine befristete Starthilfe für die Direktvermarktung. Wichtig: Für alle Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, bleibt die Vergütung 20 Jahre garantiert (Bestandsschutz) — an ihrem Vergütungsanspruch ändert der Entwurf nichts. In welcher Form die Reform am Ende kommt, ist offen; maßgeblich ist die offizielle Gesetzeslage. (Stand: 4. August 2026)
Ratgeber: Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung? →Die aktuellen Sätze folgen automatisch den gesetzlichen Stichtagen, die historischen Tabellen sind amtliche Archivstände. Ohne Gewähr; verbindlich sind Gesetz und Bescheid.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.