Die Einspeisevergütung für Neuanlagen soll ab 2027 fallen — so sieht es ein Reformentwurf vor. Was die Vergütung heute wirklich beiträgt, und ob sich eine Anlage auch mit Vergütung null trägt.
Stand August 2026 · unverbindliche Näherungswerte, ohne Gewähr.
Die Bundesregierung hat den Entwurf der EEG-Reform 2027 am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossen. Wichtig vorweg, weil das leicht zu verwechseln ist: Beschlossen ist damit ein Gesetzentwurf, nicht das Gesetz. Geltendes Recht ist nichts davon. Der Sachstand (Stand: 4. August 2026):
Selbst verbrauchter Strom spart den vollen Strompreis von rund 31,1 ct/kWh. Eingespeister Strom bringt die von aktuell 7,7 ct/kWh — selbst genutzter Strom ist damit rund das 4-Fache wert. Wirtschaftlich ist die Entscheidung damit seit Jahren gefallen: Das Geld verdient der , nicht die Einspeisung.
Konkret in unserem Beispielhaushalt mit Speicher: Von den jährlichen Einnahmen im ersten Jahr kommen rund 1.182 € aus ersparten Stromkosten und nur etwa 439 € aus der Einspeisung — die Vergütung steuert also rund 27 % bei. Fällt sie weg, fehlt dieser Anteil; die Anlage bleibt trotzdem rentabel, nur langsamer.
Dazu kommt: Die EEG-Vergütung ist schon heute auf 20 Jahre begrenzt. Unser Modell rechnet sie deshalb ohnehin nur 20 Jahre an, danach null — die Eigenverbrauchs-Ersparnis läuft über die gesamten 25 Jahre weiter. Eine Anlage, die sich über den Eigenverbrauch trägt, war also nie auf die Vergütung als Dauerstütze gebaut.
Ein Beispielhaushalt: 3–4 Personen (3.800 kWh Jahresverbrauch), teils im Homeoffice, 10 -Anlage, konservativer Ertrag von 950 kWh pro kWp. Beide Spalten rechnen ohne Einspeisevergütung (Einspeisung auf „Aus"), also im geplanten Fall ab 2027. Oben wählst du, wie stark der Strompreis steigt — das schaltet beide Spalten gleichzeitig:
Im realistischen Szenario (+2 %/Jahr) zeigt sich der Speicher-Effekt deutlich: ohne Speicher amortisiert sich die Anlage kaum im Zeitraum (-495 € Gewinn über 25 Jahre), weil der Mittagsüberschuss unvergütet ins Netz verpufft. Mit 10 kWh Speicher sinkt sie auf ~14 Jahre und der Gewinn steigt auf 16.465 € — genau das ist der Kern der Debatte: Fällt die Vergütung, wird der Speicher vom Nice-to-have zum tragenden Baustein.
Ohne Vergütung zählt nur noch, wie viel vom eigenen Strom im Haus bleibt. Am klarsten sieht man das an einem einzelnen sonnigen Tag (sommertag) bei unserem Beispielhaushalt (3–4 Personen, 10 kWp) — links ohne, rechts mit Speicher, sonst gleiche Anlage. Die blaue Linie ist der Speicherstand:
Die grüne und blaue Fläche zusammen ist der selbst genutzte Solarstrom — genau das, was ohne Vergütung das Geld verdient. Der Speicher vergrößert sie, indem er den Mittagsberg in den Abend schiebt. Dieselbe Logik steckt hinter der Autarkie, die unser Rechner ausweist — im Rechner öffnen und selbst variieren.
Im Rechner kannst du die Einspeisevergütung mit einem Klick abschalten und siehst sofort, wie sich deine Anlage ohne Vergütung trägt — ohne Anmeldung, ohne Verkaufsanrufe.
Ja — wenn der Eigenverbrauch stimmt. Die Vergütung bringt aktuell nur ca. 7,7 ct/kWh, selbst verbrauchter Strom spart dagegen den vollen Strompreis von rund 31 ct/kWh. Wer mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto einen großen Teil des Solarstroms selbst nutzt, verdient das Geld ohnehin über den Eigenverbrauch — die Vergütung ist dann nur noch ein Bonus. Ohne nennenswerten Eigenverbrauch (z. B. reine Volleinspeisung) rechnet sich eine Anlage ohne Vergütung dagegen nicht.
Ohne Vergütung durchrechnen →Beschlossen ist bislang ein Gesetzentwurf, nicht das Gesetz. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossen — ein Gesetz ist er damit noch nicht. Als Nächstes befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Entwurf; die Förderregeln brauchen zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, der Entwurf stellt sie ausdrücklich unter diesen Vorbehalt. Inhaltlich soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen enden: Für Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung ist keine dauerhafte Förderung mehr vorgesehen, sondern eine Starthilfe in Form eines vierjährigen Bonus für die Direktvermarktung. Zusätzlich soll die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen unter 100 Kilowatt dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt werden; begründet wird das damit, Mittagsspitzen zu vermeiden und den Zubau von Speichern anzureizen. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, gilt das nicht. Der Entwurf vom 29. Juli 2026 nennt außerdem eine auf 36 Monate befristete Übergangszahlung, die 1 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert liegt, und staffelt die Leistungsgrenze dafür: 2027 unter 50, 2028 unter 25 und 2029 bis 2030 unter 7 Kilowatt installierter Leistung. Diese Werte stehen im Gesetzentwurf und sind kein geltendes Recht; die Fördersätze stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Ob und in welcher Form die Reform kommt, ist offen — verbindlich ist allein die offizielle Gesetzeslage. (Stand: 4. August 2026)
Aktuelle Vergütung ansehen →Nein. Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, gilt Bestandsschutz: Die bei Inbetriebnahme zugesagte Einspeisevergütung bleibt für die vollen 20 Jahre garantiert. Der am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossene Entwurf ordnet dafür ausdrücklich an, dass für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2027 das bisherige Recht weiter gilt; die neue Regel betrifft allein Neuanlagen. Auch die geplante 50-Prozent-Grenze für die Einspeiseleistung trifft laufende Anlagen nicht (Stand: 4. August 2026).
Meine Anlage nachrechnen →Die EEG-Vergütung endet nach 20 Jahren — das ist schon heute so und hat mit der geplanten Reform nichts zu tun. Danach fließt für eingespeisten Strom ohne neue Vermarktung nichts mehr, die Ersparnis durch Eigenverbrauch läuft aber unverändert weiter. Unser Rechner kalkuliert genau so: Vergütung nur 20 Jahre, Eigenverbrauch über die gesamte Laufzeit. Eine Anlage, die sich vor allem über Eigenverbrauch trägt, ist von diesem Auslaufen kaum abhängig.
Methodik im Detail →Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister deinen Überschussstrom an der Strombörse; du erhältst den Marktpreis abzüglich einer Gebühr. Bisher ist das erst für größere Anlagen Pflicht und für kleine Hausanlagen wegen der Fixkosten selten attraktiv. Sollte die geplante Reform kommen, dürfte sich dieser Markt für Kleinanlagen entwickeln — seriös beziffern lassen sich die künftigen Erlöse heute aber nicht. Unsere Beispielrechnung setzt sie deshalb konservativ mit null an.
Konservativ durchrechnen →Wer ohnehin eine Anlage plant, sichert sich mit einer Inbetriebnahme bis Ende 2026 die aktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre — das ist der greifbare Vorteil des Bestandsschutzes. Ein Grund zur Panik ist die Reform aber nicht: Eine passend dimensionierte Anlage mit hohem Eigenverbrauch rechnet sich auch ohne Vergütung. Wichtig ist eine realistische Rechnung für den eigenen Haushalt, keine Torschluss-Entscheidung. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.
Meinen Fall durchrechnen →Zuletzt aktualisiert: August 2026 — die Zahlen auf dieser Seite werden automatisch aus den aktuellen Marktpreisen berechnet (2026). Angaben zur geplanten EEG-Reform: Stand 4. August 2026, ohne Gewähr; verbindlich ist die offizielle Gesetzeslage.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.