Aktueller EEG-Satz und Jahresvergütung für deine Anlage — die Sätze folgen automatisch den gesetzlichen Stichtagen.
Teileinspeisung ist der Normalfall: Du verbrauchst selbst, was gerade gebraucht wird, und speist nur den Überschuss ein.
Annahmen: Standort-Ertrag 950 kWh je kWp (konservativer Deutschland-Durchschnitt), Nutzungsprofil „teils zuhause", 0,5 % Moduldegradation pro Jahr, gerechnet in ganzen Anlagenjahren. Die Vergütung ist nur die halbe Wahrheit: Den größeren Teil des Nutzens bringt der Eigenverbrauch. Beides zusammen, mit deinem Standort und aktuellen Marktpreisen, rechnet der Photovoltaik-Rechner.
Komplette Rechnung: Lohnt sich die Anlage?Sätze seit Februar 2024: Bundesnetzagentur (§§ 48/49/53 EEG); Juli 2022 bis Januar 2024: eingefrorene Basiswerte des EEG 2023; Laufzeit nach § 25 EEG. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich sind Gesetz, Bundesnetzagentur und dein Vergütungsbescheid. Alle aktuellen Werte mit Stand-Datum: Datenstand.
Für neue Anlagen bis 10 kWp gibt es aktuell 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für den Anlagenteil über 10 kWp sind es 6,66 bzw. 10,24 ct/kWh — bei größeren Anlagen ergibt sich daraus ein gewichteter Mischsatz, den der Rechner oben ausweist. Alle aktuellen Werte mit Stand-Datum stehen auf der Datenstand-Seite.
20 Jahre ab Inbetriebnahme — bei der festen Einspeisevergütung verlängert sich die Zahlung sogar bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Der Satz, mit dem eine Anlage in Betrieb geht, bleibt über die gesamte Laufzeit fest; die halbjährliche Absenkung betrifft nur Anlagen, die danach neu in Betrieb gehen. Nach dem Ende der Vergütung läuft die Ersparnis durch Eigenverbrauch weiter.
Das EEG senkt die Sätze für neu in Betrieb genommene Anlagen planmäßig um 1 % je Halbjahr, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (§ 49 EEG). Das ist ein fester Fahrplan, kein politischer Einzelbeschluss. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich den höheren Satz für 20 Jahre.
Für die meisten Haushalte die Teileinspeisung: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Haushaltsstrompreis von rund 31 ct — deutlich mehr, als die Einspeisung einbringt. Die Volleinspeisung hat zwar den höheren Satz, verzichtet aber komplett auf diese Ersparnis; sie rechnet sich vor allem, wenn am Standort praktisch kein Strom verbraucht wird, etwa auf einer Scheune. Was bei deinen Zahlen herauskommt, zeigt der Photovoltaik-Rechner mit Amortisation und Rendite.
Die Bundesregierung hat dazu am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen — ein Gesetz ist er damit noch nicht: Der Bundestag muss noch entscheiden, der Bundesrat ist am Verfahren beteiligt, und die Förderregeln brauchen zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Vorgesehen ist, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 zu beenden; für Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung soll es keine dauerhafte Förderung mehr geben, sondern eine befristete Starthilfe für die Direktvermarktung. Wichtig: Für alle Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, bleibt die Vergütung 20 Jahre garantiert (Bestandsschutz) — an ihrem Vergütungsanspruch ändert der Entwurf nichts. In welcher Form die Reform am Ende kommt, ist offen; maßgeblich ist die offizielle Gesetzeslage. (Stand: 30. Juli 2026)
Ratgeber: Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung? →Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.