Der Staat übernimmt beim Heizungstausch einen erheblichen Teil der Kosten — aber wie viel genau, hängt davon ab, wer du bist und was du bisher heizt. Hier steht, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, mit Beispielrechnungen aus derselben Engine wie unser Wärmepumpen-Rechner.
Grundlage: KfW-Zuschuss 458 (BEG Einzelmaßnahme), gültig ab 21. Juli 2026 · unverbindliche Näherungswerte, ohne Gewähr — verbindlich ist der Zuschussbescheid der KfW.
Der bezuschusste Fall ist der Heizungstausch im bestehenden Gebäude. Nur dafür gibt es den prozentualen Zuschuss, um den es auf dieser Seite geht. Baust du neu, wird die Wärmepumpe nicht direkt bezuschusst — dort läuft die Förderung über zinsgünstige Kredite der KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau“, die das ganze Gebäude betreffen, nicht die einzelne Heizung. Für den Rest dieser Seite gilt also: bestehendes Haus, alte Heizung raus, Wärmepumpe rein.
Der Fördersatz der -Heizungsförderung ist kein fester Wert, sondern wird aus bis zu drei Bausteinen zusammengesetzt. Alle beziehen sich auf die förderfähigen Kosten (gedeckelt bei 28.000 € für die erste Wohnung):
Dazu kommt ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gesenkt — das kann eine höhere Bonusstufe auslösen. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle, es zählt nur ja oder nein.
Alle Bausteine zusammen sind gedeckelt: höchstens 70 % im Regelfall, 80 % nur in der untersten Einkommensstufe. Selbst wenn die Prozente rechnerisch höher lägen, ist bei diesen Werten Schluss.
Zur Veranschaulichung dieselbe Anlage für alle: ein freistehendes Einfamilienhaus, 130 m², teilsaniert, mit einer Luft-Wärmepumpe. Die Investition liegt bei rund 22.100 € (aus der Heizlast gerechnet, wie im Rechner). Nur die Person und die alte Heizung ändern sich — und damit der Zuschuss:
| Haushalt | Satz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Vermietervermietetes Haus — nur Grundförderung | 30 % | 6.630 € | 15.470 € |
| Selbstnutzer, alte ÖlheizungEigennutzung, Einkommen über der Bonusgrenze | 46 % | 10.166 € | 11.934 € |
| Selbstnutzer, mittleres EinkommenEigennutzung, zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € | 70 % | 15.470 € | 6.630 € |
| Familie mit KindEigennutzung, Einkommen 48.000 €, ein Kind — Familienzuschlag zieht in die nächste Stufe | 70 % | 15.470 € | 6.630 € |
| Selbstnutzer, niedriges EinkommenEigennutzung, Einkommen bis 30.000 € — höchster Satz | 80 % | 17.680 € | 4.420 € |
Zwei Dinge fallen auf: Der Vermieter bekommt nur die Grundförderung — Klima- und Einkommens-Bonus sind an die Selbstnutzung gebunden. Und die Familie mit Kind profitiert vom Familienzuschlag: Mit 48.000 € Einkommen läge sie eigentlich in der untersten Bonusstufe, durch den Abzug von 10.000 € rutscht sie eine Stufe höher.
Beantworte ein paar Fragen — Gebäude, alte Heizung, Einkommen — und der Förder-Check führt dich Schritt für Schritt zu deinem BEG-Zuschuss. Er rechnet mit derselben geprüften Engine wie die Tabelle oben, ohne Anmeldung:
Für die vollständige Rechnung — inklusive Betriebskosten, Vergleich mit deiner alten Gas- oder Ölheizung und der über 20 Jahre — geht es weiter im Wärmepumpen-Rechner.
Der Zuschuss ist nur die halbe Rechnung — entscheidend ist, was die Wärmepumpe über 20 Jahre gegenüber Gas oder Öl spart. Das rechnet der Wärmepumpen-Rechner mit deinen Daten durch, ohne Anmeldung.
Ausblick: Die Boni sollen ab dem 1. Februar 2027 schrittweise sinken, ebenso der Förderhöchstbetrag. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sichert sich mit einem Antrag zu den aktuellen Sätzen den heute gültigen Zuschuss. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung — maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie.
Für den Heizungstausch im Bestand gibt es eine Grundförderung von 30 % der Kosten — die bekommt jeder, auch Vermieter. Selbstnutzende Eigentümer können mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus (+16 %) und einem einkommensabhängigen Bonus auf bis zu 80 % kommen. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €. Die genaue Summe für deinen Fall rechnet der Förder-Check aus.
Nein — den BEG-Zuschuss gibt es nur für den Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude. Im Neubau wird die Wärmepumpe nicht direkt bezuschusst; dort läuft die Förderung über zinsgünstige Kredite der KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau“, die das ganze Gebäude betreffen, nicht die einzelne Heizung.
Wärmepumpe im Bestand rechnen →Den Klima-Bonus von 16 % bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, die eine noch funktionierende fossile Heizung ersetzen. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen zählen unabhängig vom Alter. Zentrale Gas-, Holz- und Pelletheizungen zählen erst, wenn ihr Einbau mindestens 20 Jahre zurückliegt — das Baujahr steht auf dem Typenschild am Kessel. Vermieter bekommen diesen Bonus nicht. Ab dem 1. Februar 2027 soll der Bonus schrittweise sinken.
Klima-Bonus einrechnen →Der Einkommens-Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 € gibt es +40 %, bis 40.000 € +30 %, bis 50.000 € +10 %. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt — es liegt meist deutlich darunter.
Einkommens-Bonus berechnen →Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gesenkt. Dadurch kann eine höhere Bonusstufe greifen — ein Haushalt knapp über einer Einkommensgrenze rutscht so in die nächstbessere Stufe. Die Anzahl der Kinder spielt keine Rolle: Es zählt nur, ob ein Kind im Haushalt lebt oder nicht.
Mit Kind durchrechnen →Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus sind an die Selbstnutzung gebunden und entfallen für vermietete Objekte. Für ein selbst bewohntes Haus mit alter Ölheizung und niedrigem Einkommen kann die Förderung dagegen bis 80 % erreichen.
Förderung vergleichen →Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ist der Klima-Bonus unabhängig vom Alter sicher. Bei zentralen Gas-, Holz- und Pelletheizungen hängt er an der 20-Jahre-Grenze. Das Baujahr steht auf dem Typenschild am Heizkessel oder in den Unterlagen des Schornsteinfegers. Solange das Alter unklar ist, solltest du den Bonus vorsichtshalber nicht fest einplanen — verbindlich ist am Ende der Zuschussbescheid der KfW.
Beide Fälle durchrechnen →Verwandte Seiten: Wärmepumpen-Rechner · Lohnt sich PV mit Speicher? · PV-Förderung vor Ort · Aktuelle Werte & Annahmen · Glossar
Grundlage: KfW-Zuschuss 458 (BEG Einzelmaßnahme), Stand 21. Juli 2026. Die Fördersätze auf dieser Seite werden direkt aus den geprüften Werten berechnet und bleiben so mit dem Rechner konsistent.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.