Das neue Heizungsgesetz erlaubt Gasheizungen wieder — die Anschaffung ist günstig, die Entscheidung fühlt sich einfach an. Aber ab 2029 greift die Grüngas-Pflicht, und die macht eine neue Gasheizung Jahr für Jahr teurer.
Stand Juli 2026 · Muster-Einfamilienhaus, live gerechnet · unverbindliche Näherungswerte, ohne Gewähr.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), im Juli 2026 beschlossen, fällt die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht. Eine neue Gas- oder Ölheizung darf wieder grundsätzlich eingebaut werden. Das klingt nach Entwarnung — doch das Gesetz verschiebt die Kosten nur: vom günstigen Einbau in den teuren Betrieb. Denn ab 2029 muss jede neue Gasheizung teures Grüngas beimischen. Die Rechnung über 20 Jahre zeigt, was das bedeutet:
Wer ab 2029 eine neue Gasheizung betreibt, muss einen wachsenden Anteil klimaneutrales Gas beimischen — die Bio-Treppe: 10 Prozent 2029, 30 Prozent 2035, 60 Prozent 2040 und 100 Prozent ab 2045. Dieses Biomethan kostet rund doppelt so viel wie Erdgas. Dazu steigen die Gasnetzentgelte, weil immer weniger Haushalte am Gasnetz hängen und dessen Fixkosten sich auf weniger Schultern verteilen.
„Im Altbau geht keine Wärmepumpe" ist der hartnäckigste Irrtum. Richtig ist nur: Im unsanierten Haus arbeitet sie mit höheren Vorlauftemperaturen und damit schlechterer Arbeitszahl — sie braucht mehr Strom. Genau das steckt oben im Umschalter „Unsaniert", ehrlich eingerechnet samt alter Heizkörper. Trotzdem bleibt sie über 20 Jahre klar günstiger, gerade weil die Gasheizung so teuer wird. Größere Heizkörper oder eine schrittweise Sanierung verbessern die Arbeitszahl zusätzlich — nötig für den Betrieb sind sie nicht.
Stimmt — eine Wärmepumpe kostet im Einbau mehr als eine Gastherme. Aber die BEG-Förderung fängt einen großen Teil davon auf, und der laufende Kostenvorteil holt den Rest über die Jahre mehrfach herein. Was für dein Haus herauskommt — mit Förderung, Amortisation und optionaler PV-Anlage — rechnet unser Wärmepumpen-Rechner in einer Minute aus.
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hebt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht auf und lässt neue Gasheizungen wieder grundsätzlich zu. Die Anschaffung ist günstiger als eine Wärmepumpe — aber ab 2029 greift die Grüngas-Pflicht, die den Gasbetrieb Jahr für Jahr teurer macht.
Wer ab 2029 eine neue Gasheizung betreibt, muss einen steigenden Anteil klimaneutrales Gas (Biomethan) beimischen: 10 Prozent 2029, 30 Prozent 2035, 60 Prozent 2040 und 100 Prozent ab 2045 — die sogenannte Bio-Treppe (§ 43 GModG). Biomethan kostet rund doppelt so viel wie Erdgas, deshalb steigt der Gaspreis deutlich stärker als durch die normale Teuerung.
Der Gaspreis je Kilowattstunde steigt laut IW-Report von rund 11 Cent (2026) auf etwa 20 Cent (2040) und 24 Cent (2045) — annähernd eine Verdopplung. Für einen typischen Haushalt mit rund 10.000 Kilowattstunden Verbrauch sind das etwa 1.080 Euro (2026), 1.950 Euro (2040) und 2.370 Euro (2045); ein größerer, unsanierter Altbau wie im Chart oben verbraucht mehr und zahlt entsprechend mehr. Neben der Biomethan-Beimischung treiben steigende Gasnetzentgelte den Preis, weil immer weniger Haushalte am Gasnetz hängen und die Fixkosten auf weniger Schultern verteilt werden.
Ja. Die verbreitete Annahme, im Altbau brauche man erst eine Vollsanierung, stimmt so pauschal nicht. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet auch bei höheren Vorlauftemperaturen — nur mit etwas schlechterer Arbeitszahl, also höherem Stromverbrauch. Weil die Gasheizung durch die Grüngas-Pflicht so stark teurer wird, ist die Wärmepumpe selbst im unsanierten Haus über 20 Jahre klar günstiger. Größere Heizkörper oder eine Teilsanierung verbessern die Arbeitszahl zusätzlich.
Für mein Haus rechnen →In den meisten Fällen ja. Die Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr, aber die BEG-Förderung deckt oft 50 bis 70 Prozent, und die laufenden Kosten liegen deutlich unter denen einer Gasheizung mit Grüngas-Pflicht. Über 20 Jahre entsteht so ein Vorsprung von mehreren zehntausend Euro. Wie es für dein Haus aussieht, rechnet der Wärmepumpen-Rechner aus.
Ersparnis berechnen →Die Beimischpflicht (Bio-Treppe) steht als § 43 im GModG, das im Juli 2026 beschlossen wurde — sie ist geltendes Recht. Die genaue Höhe der künftigen Biomethan- und Netzentgeltkosten ist dagegen eine Prognose des IW-Reports, ein plausibler Korridor, keine exakte Vorhersage. Ändert der Gesetzgeber die Vorgaben, ändern sich auch die Kosten.
Preispfade nach dem IW-Report 36/2026 „Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz" (Institut der deutschen Wirtschaft). Die Beimischpflicht ist beschlossenes Recht; die Kostenhöhe ist ein plausibler Korridor, keine punktgenaue Prognose. Die Heizkosten-Grafik gibt es auch als Widget zum Einbetten.
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