In Köln fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Klimafreundliches Wohnen & Arbeiten — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
Förderung in Köln
Klimafreundliches Wohnen & Arbeiten · Stadt Köln
PrivatGewerblich
Förderfähig: Staffel-Pauschalen, max. 60 % der Kosten
In Köln fördert Stadt Köln Photovoltaik über das Programm „Klimafreundliches Wohnen & Arbeiten". Förderfähig sind Staffel-Pauschalen, max. 60 % der Kosten.
Lässt sich die Förderung in Köln mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Köln 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Köln in etwa 8 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Köln in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
22.008
Installiert
254 MWp
Batteriespeicher
11.649
Neu in 2025
4.438
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer141 MWp · 20.597 Anlagen
Gewerbedächer111 MWp · 1.406 Anlagen
Freiflächen-Parks1,8 MWp · 5 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.