In Bonn fördert Bundesstadt Bonn Photovoltaik über das Programm „Solares Bonn". Förderfähig sind Zuschuss je kWp (Budget 2026 erschöpft). Das Programm nimmt derzeit allerdings keine neuen Anträge an (Mittel ausgeschöpft).
Wie hoch ist die PV-Förderung in Bonn?
Die Fördersätze sind: Dach-PV Wohngebäude (Vollbelegung) — 100 €/kWp; Mehrfamilienhaus / Fassade / Denkmal — bis 300 €/kWp. Es gilt max. 25.000 € je Objekt (Denkmal 27.500 €).
Lässt sich die Förderung in Bonn mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Bonn 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Bonn in etwa 10 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Bonn in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
11.107
Installiert
85 MWp
Batteriespeicher
5.031
Neu in 2025
2.250
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer57 MWp · 10.476 Anlagen
Gewerbedächer28 MWp · 628 Anlagen
Freiflächen-Parks99 kWp · 3 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.