In Schwerin fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Förderprogramm Photovoltaik-Anlagen — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Schwerin?
In Schwerin fördert Stadtwerke Schwerin Photovoltaik über das Programm „Förderprogramm Photovoltaik-Anlagen". Förderfähig sind Pauschale für PV + Speicher (nur Stromkunden der Stadtwerke).
Wie hoch ist die PV-Förderung in Schwerin?
Die Fördersätze sind: PV-Anlage (bis 20 kWp) — 500 € pauschal; Batteriespeicher (mit PV) — +100 € pauschal. Es gilt max. 600 € je Anlage.
Lässt sich die Förderung in Schwerin mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Schwerin 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Schwerin in etwa 10 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Schwerin in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
2.708
Installiert
83 MWp
Batteriespeicher
1.073
Neu in 2025
416
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer12 MWp · 2.377 Anlagen
Gewerbedächer34 MWp · 318 Anlagen
Freiflächen-Parks36 MWp · 13 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.