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Solar Check · Nordrhein-Westfalen · Stadt

Photovoltaik in Köln

In Köln fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Klimafreundliches Wohnen & Arbeiten — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:

Förderung in Köln

Klimafreundliches Wohnen & Arbeiten · Stadt Köln

PrivatGewerblich
Förderfähig: Zuschuss für PV + Speicher (gedeckelt)
PV-Anlagebis 2.500 €
Batteriespeicherbis 1.300 €
Bedingungen
  • Solange Mittel reichen (Budget 8 Mio. € 2026)
Kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf PV & Speicher, KfW 270 – Erneuerbare Energien
Stand: Juni 2026 · Topf gedeckelt, vor Antrag prüfen · Zum Programm
Alle Förderprogramme im Überblick

Beispielrechnungen für Köln

Typische Anlagen, gerechnet mit 1.000 kWh/kWp

5 kWp
ohne Speicher
Investition7.000
Förderunganteilig — siehe oben
Amortisation10 Jahre
Rendite 25 J.+14.907
10 kWp
mit 5 kWh Speicher
Investition16.500
Förderunganteilig — siehe oben
Amortisation10 Jahre
Rendite 25 J.+34.311
15 kWp
mit 10 kWh Speicher
Investition24.000
Förderunganteilig — siehe oben
Amortisation11 Jahre
Rendite 25 J.+40.771
Was würde sich für dich rechnen?
Köln liefert rund 1.000 kWh pro kWp. Rechne mit deinen eigenen Werten.
Für Köln rechnen

Photovoltaik in Köln in Zahlen

Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister

Solaranlagen
22.008
Installiert
254 MWp
Batteriespeicher
11.649
Neu in 2025
4.438

Zubau pro Jahr

Neu in Betrieb genommene Solaranlagen

'14
'16
'18
'20
'22
'24

Wo der Strom erzeugt wird

Private Dächer141 MWp · 20.597 Anlagen
Gewerbedächer111 MWp · 1.406 Anlagen
Freiflächen-Parks1,8 MWp · 5 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
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Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.