Hessen

Photovoltaik in Kreis Bergstraße

In Kreis Bergstraße gibt es mit dem PV-Stromspeicher-Förderprogramm ein kommunales Förderprogramm — aktuell ausgeschöpft (Fördertopf leer). Bundesweit gilt weiterhin die 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation.

Förderung in Kreis Bergstraße

ausgeschöpft

PV-Stromspeicher-Förderprogramm · Kreis Bergstraße

Privat
Förderfähig: Zuschuss je kWh Batteriespeicher (PV ab 2 kWp Voraussetzung) · max. 3.000 € (max. 50 % der Kosten)
Batteriespeicher (ab 3 kWh)180 €/kWh, max. 3.000 €
Bedingungen
  • Keine Antragsannahme: Der 2024er-Topf ist erschöpft, 2025 gab es kein Programm, und für 2026 ist keines aufgelegt (am 28.07.2026 an den Seiten des Kreises geprüft)
  • Beträge stammen aus der 2024er-Runde und gelten nur als Anhaltspunkt für eine mögliche Neuauflage
  • PV-Anlage ab 2 kWp Voraussetzung; max. 50 % der Kosten
Kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf PV & Speicher, KfW 270 – Erneuerbare Energien
Zuletzt geprüft: 28.07.2026 · Topf gedeckelt, vor Antrag prüfen · Zum Programm
Alle Förderprogramme im Überblick

Beispielrechnungen für Kreis Bergstraße

Typische Anlagen, gerechnet mit 1.030 kWh/kWp

5 kWp
ohne Speicher
Investition7.000
Amortisation10 Jahre
Rendite 25 J.+10.886
10 kWp
mit 5 kWh Speicher
Investition17.000
Amortisation11 Jahre
Rendite 25 J.+24.574
15 kWp
mit 10 kWh Speicher
Investition23.500
Amortisation11 Jahre
Rendite 25 J.+29.390

Die Förderung über das PV-Stromspeicher-Förderprogramm ist aktuell ausgeschöpft (Fördertopf leer) — die Beispiele rechnen daher ohne. Aktuellen Status vor einem Antrag direkt beim Programm prüfen.

Was würde sich für dich rechnen?
Kreis Bergstraße liefert rund 1.030 kWh pro kWp. Rechne mit deinen eigenen Werten.
Für Kreis Bergstraße rechnen

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Kreis Bergstraße

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Kreis Bergstraße?

In Kreis Bergstraße fördert Kreis Bergstraße Photovoltaik über das Programm „PV-Stromspeicher-Förderprogramm". Förderfähig sind Zuschuss je kWh Batteriespeicher (PV ab 2 kWp Voraussetzung). Das Programm nimmt derzeit allerdings keine neuen Anträge an (Mittel ausgeschöpft).

Wie hoch ist die PV-Förderung in Kreis Bergstraße?

Die Fördersätze sind: Batteriespeicher (ab 3 kWh) — 180 €/kWh, max. 3.000 €. Es gilt max. 3.000 € (max. 50 % der Kosten).

Lässt sich die Förderung in Kreis Bergstraße mit der Bundesförderung kombinieren?

Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.

Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?

In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Kreis Bergstraße 2026?

In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Kreis Bergstraße in etwa 11 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.

Photovoltaik in Kreis Bergstraße in Zahlen

Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister

Solaranlagen
21.963
Installiert
300 MWp
Batteriespeicher
9.895
Neu in 2025
2.956

Zubau pro Jahr

Neu in Betrieb genommene Solaranlagen

'14
'16
'18
'20
'22
'24

Wo der Strom erzeugt wird

Balkonkraftwerke5,6 MWp · 5.448 Anlagen
Private Dächer135 MWp · 14.495 Anlagen
Gewerbedächer109 MWp · 1.990 Anlagen
Freiflächen-Parks51 MWp · 30 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-07-29, monatlich aktualisiert, Datenlizenz dl-de/by-2-0 (Daten aggregiert). Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juli 2026. Der angegebene Standort-Ertrag (kWh/kWp) stammt von PVGIS (Europäische Kommission). Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.

Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.