In Potsdam fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Klimaschutzförderprogramm Potsdam — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
In Potsdam fördert Landeshauptstadt Potsdam Photovoltaik über das Programm „Klimaschutzförderprogramm Potsdam". Förderfähig sind Zuschuss je kWp für Dach-PV + Pauschale für Batteriespeicher.
Wie hoch ist die PV-Förderung in Potsdam?
Die Fördersätze sind: Dach-PV — 200 €/kWp, max. 1.200 € (ab 6 kWp); Batteriespeicher (ab 5 kWh) — 1.000 € pauschal; Steckersolar (bis 0,6 kWp) — 250 € pauschal.
Lässt sich die Förderung in Potsdam mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Potsdam 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Potsdam in etwa 8 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Potsdam in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
3.879
Installiert
56 MWp
Batteriespeicher
2.163
Neu in 2025
785
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer22 MWp · 3.568 Anlagen
Gewerbedächer18 MWp · 306 Anlagen
Freiflächen-Parks17 MWp · 5 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.