In Schweinfurt fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Förderprogramm Photovoltaik & Batteriespeicher — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
Förderung in Schweinfurt
Förderprogramm Photovoltaik & Batteriespeicher · Stadt Schweinfurt
PrivatGewerblich
Förderfähig: Zuschuss je kWp + je kWh Speicher (neu angeschaffte Anlage)
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Schweinfurt?
In Schweinfurt fördert Stadt Schweinfurt Photovoltaik über das Programm „Förderprogramm Photovoltaik & Batteriespeicher". Förderfähig sind Zuschuss je kWp + je kWh Speicher (neu angeschaffte Anlage).
Lässt sich die Förderung in Schweinfurt mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Schweinfurt 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Schweinfurt in etwa 9 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Schweinfurt in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
2.431
Installiert
46 MWp
Batteriespeicher
1.103
Neu in 2025
373
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer14 MWp · 2.080 Anlagen
Gewerbedächer25 MWp · 347 Anlagen
Freiflächen-Parks6,8 MWp · 4 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.