In Regensburg fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Regensburg effizient — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
Förderung in Regensburg
Regensburg effizient · Stadt Regensburg
PrivatGewerblich
Förderfähig: Zuschuss je kWp + je kWh Speicher
PV-Anlage100 €/kWp, max. 1.500 €
Gründach / Fassade / Denkmal+200 € pauschal
Batteriespeicher (ab 4 kWh)150 €/kWh, max. 1.500 €
Bedingungen
Antrag muss vor Kauf/Baubeginn bewilligt sein
Speicher nur mit PV (ab 1,25 kWp), min. 4 kWh nutzbar
Lässt sich die Förderung in Regensburg mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Regensburg 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Regensburg in etwa 8 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Regensburg in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
6.881
Installiert
89 MWp
Batteriespeicher
2.905
Neu in 2025
1.060
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Private Dächer43 MWp · 6.256 Anlagen
Gewerbedächer46 MWp · 624 Anlagen
Freiflächen-Parks10 kWp · 1 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-05-10, monatlich aktualisiert. Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.