In Stuttgart fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Stuttgarter Solaroffensive — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Stuttgart?
In Stuttgart fördert Landeshauptstadt Stuttgart Photovoltaik über das Programm „Stuttgarter Solaroffensive". Förderfähig sind nur Begleitmaßnahmen (Elektrik, Gerüst, Statik…) + Speicher — NICHT die Module.
Lässt sich die Förderung in Stuttgart mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?
In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Stuttgart 2026?
In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Stuttgart in etwa 10 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.
Photovoltaik in Stuttgart in Zahlen
Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister
Solaranlagen
17.076
Installiert
168 MWp
Batteriespeicher
7.716
Neu in 2025
3.910
Zubau pro Jahr
Neu in Betrieb genommene Solaranlagen
'14
'16
'18
'20
'22
'24
Wo der Strom erzeugt wird
Balkonkraftwerke6 MWp · 6.229 Anlagen
Private Dächer89 MWp · 9.393 Anlagen
Gewerbedächer73 MWp · 1.451 Anlagen
Freiflächen-Parks309 kWp · 3 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-07-15, monatlich aktualisiert, Datenlizenz dl-de/by-2-0 (Daten aggregiert). Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.
Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.