Baden-Württemberg

Photovoltaik in Stuttgart

In Stuttgart fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Stuttgarter Solaroffensive — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:

Förderung in Stuttgart

aktiv

Stuttgarter Solaroffensive · Landeshauptstadt Stuttgart

PrivatGewerblich
Förderfähig: nur Begleitmaßnahmen (Elektrik, Gerüst, Statik…) + Speicher — NICHT die Module
Begleitmaßnahmen Dach-PVmax. 300 €/kWp (50 % der Kosten)
Begleitmaßnahmen Fassade/Gründachmax. 400 €/kWp
Batteriespeichergefördert (Satz 2026 neu justiert)
BalkonkraftwerkFörderung 2026 ggf. eingestellt
Bedingungen
  • PV-Zuschuss nur für Begleitmaßnahmen (Elektrik, Zählerplatz, Gerüst, Statik) — Module/Wechselrichter selbst nicht förderfähig
  • Antrag zwingend vor Beauftragung; Ausführung durch Fachfirma
  • Förderregeln zum Mai 2026 überarbeitet — Speichersatz vor Antrag offiziell prüfen
  • Mit BAFA/KfW/L-Bank kombinierbar (deren Mittel werden abgezogen)
Kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf PV & Speicher, KfW 270 – Erneuerbare Energien
Zuletzt geprüft: 01.07.2026 · unbestätigt · Topf gedeckelt, vor Antrag prüfen · Zum Programm
Alle Förderprogramme im Überblick

Beispielrechnungen für Stuttgart

Typische Anlagen, gerechnet mit 1.090 kWh/kWp

5 kWp
ohne Speicher
Investition7.000
Amortisation10 Jahre
Rendite 25 J.+11.990
10 kWp
mit 5 kWh Speicher
Investition17.000
Amortisation10 Jahre
Rendite 25 J.+27.108
15 kWp
mit 10 kWh Speicher
Investition23.500
Amortisation11 Jahre
Rendite 25 J.+30.009

Die Förderung über das Stuttgarter Solaroffensive hängt vom Anlagentyp ab (siehe oben) und ist hier nicht pauschal pro Anlage eingerechnet.

Was würde sich für dich rechnen?
Stuttgart liefert rund 1.090 kWh pro kWp. Rechne mit deinen eigenen Werten.
Für Stuttgart rechnen

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Stuttgart

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Stuttgart?

In Stuttgart fördert Landeshauptstadt Stuttgart Photovoltaik über das Programm „Stuttgarter Solaroffensive". Förderfähig sind nur Begleitmaßnahmen (Elektrik, Gerüst, Statik…) + Speicher — NICHT die Module.

Wie hoch ist die PV-Förderung in Stuttgart?

Die Fördersätze sind: Begleitmaßnahmen Dach-PV — max. 300 €/kWp (50 % der Kosten); Begleitmaßnahmen Fassade/Gründach — max. 400 €/kWp; Batteriespeicher — gefördert (Satz 2026 neu justiert); Balkonkraftwerk — Förderung 2026 ggf. eingestellt.

Lässt sich die Förderung in Stuttgart mit der Bundesförderung kombinieren?

Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.

Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?

In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Stuttgart 2026?

In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Stuttgart in etwa 10 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.

Photovoltaik in Stuttgart in Zahlen

Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister

Solaranlagen
17.076
Installiert
168 MWp
Batteriespeicher
7.716
Neu in 2025
3.910

Zubau pro Jahr

Neu in Betrieb genommene Solaranlagen

'14
'16
'18
'20
'22
'24

Wo der Strom erzeugt wird

Balkonkraftwerke6 MWp · 6.229 Anlagen
Private Dächer89 MWp · 9.393 Anlagen
Gewerbedächer73 MWp · 1.451 Anlagen
Freiflächen-Parks309 kWp · 3 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-07-15, monatlich aktualisiert, Datenlizenz dl-de/by-2-0 (Daten aggregiert). Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.

Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.